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Wie viel ist Ihre Immobilie wert? |
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Verkehrswertgutachten Der Verkehrswert für Grundstücke und Gebäude ( Immobilien ) wird in § 194 BauGB definiert.
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Beratung
Zu meinen wesentlichen Aufgaben als Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten gehört es, Sie fundiert und kompetent bei den vielfältigen Fragestellungen „rund um die Immobilie“ zu unterstützen. |
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Beleihungswertgutachten
Der Beleihungswert eines Grundstückes ist der Wert, von dem mit hoher Sicherheit erwartet werden kann, dass er über einen längeren Zeitraum im normalen Geschäftsverkehr realisiert werden kann. Voraussetzung ist, dass dieser Wert zum Bewertungszeitpunkt auf den aus dem langfristigen Marktgeschehen abgeleiteten Erkenntnissen basiert. Er darf dabei nur dauerhafte und zukunftssichere Merkmale berücksichtigen. |
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Mietwertgutachten
Für Objekteigentümer/Vermieter
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Schiedsgutachten
Mit einem Schiedsgutachten werden Meinungsverschiedenheiten zügig, kostengünstig und ohne unnötige Formalitäten auf privater Grundlage unparteilich, sachgerecht, rechtsverbindlich und außergerichtlich erledigt. |
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Wertindikation
Bei der Wertindikation wird überschlägig der Wert zu einem festgelegten Stichtag ermittelt. Dabei werden die bei Verkehrswertgutachten üblichen, umfangreichen Prüfungen und Unterlagenanforderungen in Absprache mit dem Auftraggeber nicht oder nur teilweise durchgeführt. |